Sie waren beim Notar und haben eine Immobilie verkauft?
Der Käufer zahlt aber NICHT den Kaufpreis?
Als Rechtsanwalt & Notar mit Schwerpunkt auf den Immobilienverkauf berate und vertrete Sie kurzfristig, um die entstandenen Probleme beim Immobilienverkauf zu lösen:
- Prüfung des Grundstückskaufvertrags auf Rechte des Verkäufers
- Anfertigung eines Verzugsschreiben gerichtet an den Käufer
- Einholung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Grundstückskaufvertrags beim Notar / Abstimmung mit dem Notar
- Beauftragung des Gerichtsvollziehers, um Ansprüche gegen den Käufer zu vollstrecken
- Anfertigung einer Rücktrittserklärung gerichtet an den Käufer
- Prüfung und Durchsetzung der rechtlichen Möglichkeiten zur Löschung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Prüfung und Durchsetzung der rechtlichen Möglichkeiten zur Löschung der Grundschuld im Grundbuch / Abstimmung mit der finanzierenden Bank des Käufers
- Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Käufer
Hinweis: Wenn der Immobilienkaufpreis trotz Fälligkeit nicht gezahlt werden sollte, befinden sich der Käufer im Verzug. In diesem Fall können Sie vom Käufer die Erstattung Ihrer entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen.
