Ihr Notar für die Gründung eines Vereins

Als Notar bin ich für die Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister verantwortlich und begleite die Gründung Ihres Vereins bis zur Eintragung im Vereinsregister.

Fragebogen Vereinsgründung

Vorlage für eine Vereinssatzung

Vorlage für ein Gründungsprotokoll des Vereins

Vorlage für eine Anwesenheitsliste

1. Erstellung der Vereinsregisteranmeldung

Als Notar bin ich für die Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister verantwortlich. Hierfür benötige ich nähere Angaben zum Verein. Hierzu können Sie uns alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich die erforderliche Urkunde. Sie erhalten die Urkunde in der Regel kurzfristig, gemeinsam mit einem Vorschlag für einen zeitnahen Notartermin.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beglaubigung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass Sie als Vorstandsmitglied persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Hierbei sind folgende unterzeichnete Dokumente im Original erforderlich:

Der Notartermin dauert in der Regel etwa 20 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar.

3. Eintragung des Vereins im Vereinsregister

Nach Unterzeichnung der Vereinsregisteranmeldung reiche ich diese beim Vereinsregister zur Eintragung ein. Ich benachrichtige Sie, sobald der Verein im Vereinsregister eingetragen ist.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.