Ihr Notar für die Übertragung einer Wohnung

Die Übertragung einer Wohnung, egal ob aufgrund einer Schenkung innerhalb der Familie oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist nur unter Beteiligung eines Notars möglich. Gerne bin ich Ihnen behilflich, um den Vorgang rechtssicher umzusetzen.

Fragebogen Übertragung einer Wohnung

FAQ Übertragung einer Wohnung

Notartermin online vereinbaren

1. Erstellung des Schenkungsvertrags durch den Notar

Als Notar bin ich für die Erstellung eines rechtssicheren Vertrags verantwortlich. Hierfür ist es zunächst erforderlich Ihre Interessen festzustellen (z. B. ob ein Nutzungsrecht wie ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht erforderlich ist). Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich einen zugeschnittenen Vertrag. Sie erhalten den Vertrag in der Regel kurzfristig, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit dem Vertrag zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung der Schenkung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass alle Beteiligten persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar den Vertrag vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin dauert in der Regel etwa 60 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Vollzug der Schenkung

Nach Unterzeichnung des Schenkungsvertrag sind mehrere weitere Schritte erforderlich, um die Schenkung rechtssicher zu verwirklichen. Zum Beispiel kann die Einholung von Genehmigungen bei Behörden erforderlich sein. Hierfür bin ich als Notar verantwortlich.

Danach beantrage ich als Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ich benachrichtige Sie, sobald Sie im Grundbuch eingetragen sind.

Notarkosten für die Übertragung einer Wohnung

  • Immobilienwert: 200.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.200 €
  • Immobilienwert: 300.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.700 €
  • Immobilienwert: 400.000 €
  • Notarkosten: ca. 2.100 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Wertermittlung zur Vermeidung von Steuerrisiken

Der Steuerfreibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro pro Elternteil. Wird der Betrag überschritten, so fällt Schenkungssteuer an. Um das Risiko einer Schenkungssteuer zu vermeiden, sollte man sich über den Immobilienwert vergewissern. Hierbei kann das Ortsgericht behilflich sein, die Immobilienschätzungen für wenige Hundert Euro vornehmen. Auch kommt die Einholung eines Wertgutachtens bei einem Sachverständigen für Immobilienwertermittlung in Betracht.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

Worauf ist bei der Schenkung einer Immobilie noch zu achten ist

Wenn die Immobilie vom Eigentümer bewohnt wird, wird regelmäßig ein Nutzungsrecht (Nießbrauch oder Wohnungsrecht) im Grundbuch eingetragen. Dies ist in doppelter Hinsicht hilfreich: Einerseits besteht dauerhaft Klarheit über die Nutzungsmöglichkeit der Immobilie und andererseits wird der Wert der Schenkung gesenkt, was wiederum zur Vermeidung von Schenkungssteuer beiträgt.

Eigentümer sollten sich darüber Gedanken machen, ob dem Beschenkten Auflagen zum Umgang mit der Immobilie gemacht werden sollen. In Betracht kommt es, dass ein Weiterverkauf oder eine Grundschuldbelastung nur mit Zustimmung des derzeitigen Eigentümers erfolgen darf.

Wenn noch ein offener Immobilienkredit besteht, bedarf es einer Entscheidung wer hierfür zukünftig aufzukommen hat. Falls der Immobilienkredit auf den Beschenkten übergehen soll, wird daran die Bank mitwirken müssen.