Als spezialisierter Immobilienanwalt berate ich Sie fachkundig im Maklerrecht:
- Erstellung / Prüfung von Maklerverträgen auf Rechtswirksamkeit
- Widerruf / Aufhebung / Rücktritt vom Maklervertrag
- Erstellung / Prüfung von Reservierungsvereinbarungen
- Beratung und gerichtliche Durchsetzung / Abwehr von Rechten aus einem Maklervertrag, insbesondere:
- Maklerprovision
- Maklerhaftung / Schadensersatz
- Aufklärungspflichten
- Wettbewerbsverstöße
