Ihr Notar für ein gemeinschaftliches Testament / einen Erbvertrag

Mir ist es als Notar ein wichtiges Anliegen, Ihre Wünsche für Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher umzusetzen. Dies beginnt mit einer ausführlichen Beratung bis zur Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments oder des Erbvertrags.

Fragebogen Erbvertrag

FAQ Erbvertrag

Infoblatt zum Testament / Erbvertrag

Notartermin online vereinbaren

1. Erstellung des gemeinschaftlichen Testaments / Erbvertrags

Als Notar bin ich für die Erstellung eines rechtssicheren Testaments / Erbvertrags verantwortlich. Hierfür ist es zunächst erforderlich Ihre Interessen festzustellen. Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich ein zugeschnittenes Testament / einen Erbvertrag. Sie erhalten das Testament in der Regel kurzfristig, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit dem Testament zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass Sie persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar das Testament / den Erbvertrag vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Eintragung im Zentralen Testamentsregister

Nach Unterzeichnung des Testaments / Erbvertrags sind weitere Schritte, insbesondere die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister und die Weiterleitung der Urkunde an das Amtsgericht erforderlich. Dies liegt in meiner Verantwortung als Notar.

Notarkosten für ein gemeinschaftliches Testament / einen Erbvertrag

  • Vermögen: 200.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.100 €
  • Vermögen: 500.000 €
  • Notarkosten: ca. 2.300 €
  • Vermögen: 800.000 €
  • Notarkosten: ca. 3.480 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Vorteile eines notariellen Testaments oder Erbvertrags

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag verursacht im Gegensatz zum handschriftlichen Testament zwar Kosten, dennoch überwiegen die Vorteile:

  1. Sie erhalten umfassende und fachkundige Beratung durch den Notar.
  2. Der Notar erstellt eine auf Ihre Wünsche zugeschnittene, rechtssichere Urkunde.
  3. Sie nehmen den Erben die Last, dass nach dem Erbfall mühsam ein Erbschein erwirkt werden muss. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag sind günstiger als ein Erbschein.
  4. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag werden beim Nachlassgericht sicher verwahrt. Zudem erfolgt eine Registrierung beim Zentralen Testamentsregister.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.