Ihr Notar für einen Erbschein

Als Notar bin ich die Beantragung eines Erbscheins zuständig. Die Ausstellung des Erbscheins erfolgt durch das Nachlassgericht. Voraussetzung hierfür ist eine eidesstattliche Versicherung, die Sie vor mir als Notar abgelegen können. Weiterhin prüfe ich, ob die Voraussetzungen für die Erbschaft gegeben sind.

Fragebogen Erbscheinsantrag

FAQ Erbscheinsantrag

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1. Erstellung des Erbscheinsantrags

Als Notar bin ich für die Erstellung des Erbscheinsantrags verantwortlich. Hierfür benötige ich nähere Angaben von Ihnen und zum Erblasser. Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich den Erbscheinsantrag, sofern erforderlich auch mit einem Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs. Sie erhalten den Erbscheinsantrag in der Regel kurzfristig, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit dem Erbscheinsantrag zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass Sie persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar den Erbscheinsantrag vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin dauert in der Regel etwa 30 Minuten und endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Übermittlung an das Nachlassgericht

Nach Unterzeichnung des Erbscheinsantrags reiche ich als Notar diesen in besonderer elektronischer Form an das Nachlassgericht weiter. Das Nachlassgericht prüft danach den Erbscheinsantrag und die Voraussetzungen der Erbschaft, dies kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Sobald das Nachlassgericht den Erbschein erstellt hat, werde ich Ihnen diesen zusenden.

Notarkosten für einen Erbscheinsantrag (ohne Grundbuchberichtigung)

  • Wert des Nachlasses: 200.000 €
  • Notarkosten: ca. 820 €
  • Wert des Nachlasses: 400.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.300 €
  • Wert des Nachlasses: 600.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.650 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.