Ihr Notar für die Auseinandersetzung einer Erbschaft

Nach Eintritt des Erbfalls entsteht nicht selten eine Erbengemeinschaft. Die Auslösung der Erbengemeinschaft erfolgt im Wege einer Erbauseinandersetzung. Umfasst der Nachlass auch Immobilien, so hat die Erbauseinandersetzung unter Einbeziehung eines Notars zu erfolgen.

Fragebogen Erbauseinandersetzung

1. Erstellung des Erbauseinandersetzungsvertrags durch den Notar

Als Notar bin ich für die Erstellung eines rechtssicheren Vertrags verantwortlich. Hierfür ist es zunächst erforderlich Ihre Interessen festzustellen. Dies klären wir in der Regel in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Gerne können Sie uns auch alle erforderlichen Angaben mitteilen, indem Sie einen kurzen Fragebogen ausfüllen.

Auf dieser Basis entwerfe ich einen zugeschnittenen Vertrag. Sie erhalten den Vertrag in der Regel kurzfristig, gemeinsam mit mehreren Vorschlägen für einen zeitnahen Notartermin. Sie haben damit ausreichend Gelegenheit, um sich mit dem Vertrag zu befassen und Änderungswünsche mitzuteilen sowie Fragen zu stellen.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.

2. Notartermin zur Beurkundung der Erbauseinandersetzung

Zum Notartermin ist es erforderlich, dass alle Beteiligten persönlich in meiner Kanzlei in Rüsselsheim erscheinen und sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Danach lese ich Ihnen als Notar den Erbauseinandersetzungsvertrag vor. Hierbei erläutere ich alle Einzelheiten und beantworte Ihre Fragen.

Der Notartermin endet mit der Unterzeichnung durch Sie und durch mich als Notar. Sie erhalten unmittelbar danach einen Scan der Urkunde per E-Mail sowie wenige Tage später auch eine gesiegelte Urkunde per Post.

3. Vollzug der Erbauseinandersetzung

Nach Unterzeichnung des Erbauseinandersetzungsvertrags sind weitere Schritte erforderlich, um die Teilung der Erbschaft zu vollziehen. Zum Beispiel kann die Einholung von Genehmigungen bei Behörden erforderlich sein. Hierfür bin ich als Notar verantwortlich.

Wenn ein Erbe ausbezahlt werden muss, überwache ich als Notar die Erfüllung dieser Verpflichtung. Erst danach beantrage ich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ich benachrichtige Sie, sobald Sie im Grundbuch eingetragen worden sind.

Notarkosten für eine Erbauseinandersetzung

  • Nachlasswert: 150.000 €
  • Notarkosten: ca. 1.300 €
  • Nachlasswert: 300.000 €
  • Notarkosten: ca. 2.400 €
  • Nachlasswert: 650.000 €
  • Notarkosten: ca. 3.600 €

Bei den vorstehende Angaben handelt es sich exemplarisch um vereinfachte Notarkostenrechnungen. Auf Wunsch rechne ich Ihnen die zu erwartenden Notarkosten im Detail aus.

Melden Sie sich für einen unverbindlichen Erstkontakt mit dem Rüsselsheimer Rechtsanwalt & Notar Yazdani telefonisch unter 06142 - 177 86 80 oder per E-Mail.