Als spezialisierter Immobilienanwalt berate ich Sie fachkundig zum Baurecht:
- Erstellung / Prüfung / Verhandlung von Bauverträgen (VOB/B), Bauträgerverträgen, Werkverträgen
- Erstellung / Prüfung / Verhandlung von Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen
- Rechtliche Begleitung von Umbau- und Revitalisierungsmaßnahmen, insbesondere:
- Kündigung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen und Werkverträgen
- Gerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Werklohnforderungen
- Gerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Vertragsstrafen
- Gerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Sicherheitseinbehalten
- Gerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Gewährleistungsrechten
