Als spezialisierter Immobilienanwalt berate ich Sie fachkundig zum Architektenrecht:
- Erstellung / Prüfung / Verhandlung von Planungsverträgen, Architektenverträgen, Projektsteuerungsverträgen und Ingenieurverträgen (HOAI)
- Kündigung von Planungsverträgen, Architektenverträgen, Projektsteuerungsverträgen und Ingenieurverträgen (HOAI)
- Gerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Honorarforderungen
- Gerichtliche Geltendmachung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen (z. B. aufgrund von Planungs- oder Überwachungsfehlern)
